
in der Stadtgemeinde Frauenkirchen
Sehr geehrte WasserabnehmerInnen!
Grundlage für die Erstellung des jährlichen Wasserabgabenbescheides ist die Ablesung der Wasserzähler. Aus diesem Grunde ist es notwendig, jeden Haushalt – der vom WLV mit qualitativ hochwertigem Wasser versorgt wird – aufzusuchen, um den aktuellen Wasserzählerstand festzuhalten. Die Bediensteten des Wasserleitungsverbandes werden die notwendigen Arbeiten in der Zeit vom 1. März 2023 bis 6. April 2023 durchführen. In diesem Zusammenhang ergeht an Sie das höfliche Ersuchen, den Wasserleitungsverband bei der reibungslosen Durchführung der Arbeiten zu unterstützen.
Ein Hinweis für AnlagenbesitzerInnen mit Wasserzählerschächten:
Der WLV erlaubt sich Sie darauf hinzuweisen, dass gemäß § 7 Abs. 3 der Wasserleitungsordnung der ungehinderte Austausch des Wasserzählers durch den Anlagenbesitzer jederzeit gewährleistet werden muss. Diese Verpflichtung schließt auch ein, dass der Wasserzählerschacht von Überflutungen durch Oberflächen bzw. Grundwässern freizumachen ist. Sie werden daher ersucht, den Schacht bei Überflutung rechtzeitig vor Ablesung des Wasserzählers auszupumpen. Für den Fall, dass diese Arbeiten von unserem Mitarbeiter erledigt werden müssen, sehen wir uns leider gezwungen, Ihnen – für den entstandenen Aufwand – ein Pauschale in Höhe von Euro 77,00 zzgl. 20% UST in Rechnung zu stellen.
Für weitere Fragen und Auskünfte stehen wir selbstverständlich gerne unter 02682/609-300 oder post@wasserleitungsverband.at zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Wasserleitungsverband
Nördliches Burgenland