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Frauenkirchen
Sterbe fall
Von den Familienangehörigen ist eine Anzeige zur Vornahme der Totenbeschau durch den Gemeindearzt persönlich oder telefonisch vorzunehmen. Der Kreisarzt stellt nach der Totenbeschau (bei Freigabe des/der Toten) das Formular "Anzeige des Todes" aus.
Die "Anzeige des Todes" dient der Eintragung ins Sterbebuch am Standesamt und dem Bestattungsunternehmen für die Durchführung der Bestattung
Zur Meldung bei Sterbefällen in Frauenkirchen bringen Sie in das Gemeindeamt folgende Dokumente mit:
- Formular "Anzeige des Todes"
- Personaldokumente der/des Verstorbenen:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein (Heimatrollenauszug)
- Heiratsurkunde
Vergebührung:
€ 175,00 Totenbeschau des Gemeindearztes
€ 7,20 Bundesabgabe € 2,10 Verwaltungsabgabe Auszug aus dem Sterbebuch
€ 45,00 Gebühr für die Benützung der Leichenhalle, je € 5,00 Gebühr pro zusätzlichen Tag
€ 14,30 Antrag auf Überführungsanzeige
€ 17,60 Bewilligung der Überführungsanzeige
FRIEDHOF
Die Verwaltung des Friedhofes unterliegt dem Pfarramt Frauenkirchen. Bitte wenden Sie sich an das Pfarramt
URNENHAINE
Für die Verwaltung der Urnenhaine ist die Stadtgemeinde Frauenkirchen zuständig.
Beim Erwerb eines Urnenhains handelt es sich nicht um einen Kauf, sondern es wird lediglich das Benützungsrecht an eine Person vergeben. Dieses Benützungsrecht kann weitervererbt, jedoch nicht verkauft oder verschenkt werden.
Hinweis: Das Benützungsrecht kann bereits zu Lebzeiten erworben werden.
Gebühren (werden auf die Dauer von 10 Jahren eingehoben):
- EUR 500,00 für Urnenhain für Doppelbelegung
- EUR 1.000,00 Urnenhain für Viererbelegung
BENÜTZUNG DER AUFBAHRUNGSHALLE
Für die Benützung der Aufbahrungshalle ist eine Gebühr zu entrichten.
Gebühren:
- EUR 45,00,-- für den 1. Tag
- EUR 5,-- für jeden weiteren Tag