

Handysignatur und Bürgercard – Der digitale Ausweis
Die Bürgerkartenfunktion ist in zwei Formen verfügbar:
- Handy-Signatur: Zur Nutzung der Handy-Signatur ist ein empfangsbereites Mobiltelefon notwendig. Die Handy-Signatur funktioniert mit allen Mobiltelefonen und ist kostenlos.
- Karte mit aktivierter Bürgerkartenfunktion: Sie können die Bürgerkartenfunktion beispielsweise auf einer A-Trust Chipkarte aktivieren (auf Ihrer e-card nur noch bis Ende 2019). Zur Verwendung einer Karte mit aktivierter Bürgerkartenfunktion benötigen Sie ein Kartenlesegerät.
Beide Formen der Bürgerkarte können als rechtsgültige Unterschrift im Internet verwendet werden, sie sind der handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt. Sowohl das Handy und eine aktivierte Chipkarte sind auch Ihr virtueller Ausweis, Sie können sie also im Web so verwenden, wie zum Beispiel Ihren Führerschein oder Ihren Reisepass. Sie können damit aber auch Dokumente oder Rechnungen digital signieren.
Unabhängig von der Form der Bürgerkarte bietet Ihnen diese zahlreiche Vorteile:
- Kostenfreie Nutzung: Die Nutzung von Handy-Signatur ist völlig kostenlos.
- Zeitersparnis: Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können Amtswege rasch und einfach über das Internet erledigen
- Hohe Sicherheit: Ausschließlich die korrekte Kombination der beiden Faktoren Wissen (PIN bzw. Passwort) und Besitz (Chipkarte bzw. Handy) ermöglicht eine erfolgreiche Anmeldung (Login) an einem Service oder eine elektronische Unterschrift.
- Datenschutz: Kryptographische Verfahren verhindern den zentralen Zugriff auf sensible Daten.
- Komfort: E-Services von Verwaltung und Wirtschaft können mit der gleichen Methode genutzt werden, die unzähligen Benutzerkennungen sind damit Vergangenheit.
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Amtshausgasse 5
7132 Frauenkirchen
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