Feiern in freier Natur am Grillplatz Frauenkirchen
Reservierung und Vermietung:
- Die Anmeldung des gewünschten Termines ist ausschließlich im Gemeindeamt möglich.
- Die Grillplatzanlage wird nach Anmeldung im Gemeindeamt Frauenkirchen nur an ortsansässige, volljährige Personen oder Vereine vermietet.
- Für die Vermietung des Grillplatzes wird eine Benützungsgebühr pro Nutzungseinheit in der Höhe von € 20,00 verrechnet. (+ einer Kautionsgebühr von € 50,00 – die nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Grillplatzes rückerstattet wird.)
- Der Schlüssel des Grillplatzes kann am Veranstaltungstag von Herrn Kettner Franz abgeholt werden.
- Bei Rückgabe des Schlüssels wird eine Begehung am Grillplatz durchgeführt.
Kontakt
Stadtgemeinde Frauenkirchen
Amtshausgasse 5
7132 Frauenkirchen
Amtshausgasse 5
7132 Frauenkirchen