Die Amtssignatur ist die elektronische Signatur einer Behörde, die durch diese auf elektronisch erstellte Bescheide und andere Erledigungen aufgebracht wird. Dadurch ist für den Empfänger erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück handelt. Dies wird visuell durch die Bildmarke der Behörde (vergleichbar einem „Rundstempel“) sowie einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, dargestellt. Damit ist gewährleistet, dass es sich tatsächlich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt.
Merkmale der Amtssignatur
- Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG)
- Hinweis im Dokument “Dieses Dokument wurde amtssigniert” (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
- Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Gemeinde Stadtgemeinde Frauenkirchen verwendet in ihrer Amtssignatur
folgende Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG:
WEITERFÜHRENDE INFO: Amtssignatur (digitales.oesterreich.gv.at)
Elektronische Signaturprüfung bzw. Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur