Heizkostenzuschuss oder Anti-Teuerungsbonus 2022
Das Land Burgenland gewährt Haushalten für 2022 zur teilweisen Abdeckung der Lebenserhaltungskosten einen Heizkostenzuschuss oder Anti-Teuerungsbonus.
Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn:
- der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person im Burgenland ist,
- die grundsätzliche Förderwürdigkeit erfüllt ist,
- Einkommensgrenzen der jeweiligen Fördermaßnahme unterschritten werden und
- der Antrag innerhalb der Einreichfrist eingereicht wird.
Anträge können vom 1.9.2022 bis 31.12.2022 entweder bei der zuständigen Hauptwohnsitzgemeinde oder online unter Verwendung des dafür vorgesehenen Antragsformulars mittels Handysignatur/E-ID und unter Vorlage sämtlicher erforderlicher Beilagen (z.B. Einkommensnachweise, Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe) gestellt werden.
Eine Förderung kann nur einmalig pro Haushalt gewährt werden (unabhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen). Je nach Haushaltseinkommen steht Ihnen entweder ein Heizkostenzuschuss oder ein Anti-Teuerungsbonus zu. Der gestellte Antrag gilt automatisch für beide Förderungen.
Richtlinien als PDF herunterladen (burgenland.at)
Online-Antrag stellen (e-government.bgld.gv.at)
Schulstartgeld
Das Schulstartgeld besteht in der einmaligen Auszahlung von € 120,- und wird unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens gewährt. Das Schulstartgeld kann nur einmal pro Schulkind beantragt werden. Die Antragstellung muss bis spätestens 30. Juni des laufenden Schuljahres erfolgen.
Fördervoraussetzungen:
- Fördernehmerin oder Fördernehmer und das Kind müssen den Hauptwohnsitz im Burgenland haben und
- das schulpflichtige Kind muss die erste Schulstufe (Volksschule) oder die Vorschulstufe besuchen
Antragsformular: Online-Formular (e-government.bgld.gv.at)
Weitere Informationen: Merkblatt zum Download herunterladen (burgenland.at)
Semesterticket
Das Land Burgenland gewährt StudentInnen mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die außerhalb des Burgenlandes ein Studium an einer österreichischen
- Universität,
- Hochschule oder
- Fachhochschule
absolvieren, eine Förderung zu den Kosten für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln am Studienort. Die Förderung beträgt 50 % der nachgewiesenen Kosten (jedoch maximal € 76,-) einer Semesternetz-, Monats-, Jahreskarte oder eines Klimatickets pro Semester.
Anträge zur Gewährung einer Förderung zu den Kosten von Semesternetz-, Monats-, Jahreskarten oder Klimatickets können im Gemeindeamt Frauenkirchen in mittels Antragsformular schriftlich oder elektronisch (Antragsformular samt Beilagen eingescannt per E-Mail oder per Fax an die Gemeinde) eingebracht werden.
Anträge können von 1. März bis 15. Juli für das Sommersemester und von 1. Oktober bis 15. Februar für das Wintersemester gestellt werden. Antragstellungen außerhalb der Antragsfristen können nicht berücksichtigt werden.
Richtlinien des Landes Burgenland herunterladen (burgenland.at)
Familienförderung der Stadtgemeinde Frauenkirchen
Alle in Frauenkirchen hauptwohnsitzgemeldete Familien erhalten einmalig einen Zuschuss von
- 200,- bei der Geburt eines Kindes
- 200,- bei Kindergarteneintritt (3. Lebensjahr)
- 200,- bei Schuleintritt (1. Klasse Volksschule)
Kinderbetreuungsförderung
Öffentliche Kindergärten und Kinderkrippen sowie Einrichtungen jener privaten Rechtsträger, die für Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden den Versorgungsauftrag erfüllen, sind seit 1. November 2019 beitragsfrei.
Eine Antragsstellung für den Gratisbesuch ist nicht erforderlich. Von den Eltern sind nur mehr zusätzliche Angebote wie Verpflegung (Mittagessen), Bastelbeiträge und allfällige pädagogische Zusatzangebote zu zahlen.
Eltern, die ihre Kinder in einem anderen Bundesland oder in einer privaten Kinderbildungs- und
-betreuungseinrichtung im Burgenland, die nicht beitragsfrei ist, betreuen lassen und dafür Beiträge zu zahlen haben, die sie nicht von anderer Stelle refundiert bzw. gefördert bekommen, können weiterhin die Kinderbetreuungsförderung des Landes Burgenland beantragen.
Voraussetzung für den Bezug der Kinderbetreuungsförderung des Landes Burgenland ist ein gemeinsamer Hauptwohnsitz von Förderwerberin/Förderwerber und Kind im Burgenland sowie die zeitgerechte Entrichtung der Elternbeiträge. Die Kinderbetreuungsförderung wird Eltern/Erziehungsberechtigten unabhängig vom Familieneinkommen für Kinder mit Hauptwohnsitz im Burgenland gewährt, die das Pflichtschulalter noch nicht erreicht haben und eine Kinderbetreuungseinrichtung im Sinne des Bgld. Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes besuchen.
Die Antragstellung der Kinderbetreuungsförderung erfolgt über einen Papierantrag, der schriftlich (Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 7 – Referat Kindergarten, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt) oder telefonisch (057 600 – DW 2972 oder 2902) angefordert werden kann.
Dem Papierantrag muss eine Bestätigung angeschlossen werden, dass der zu entrichtende Elternbeitrag nicht von anderer Stelle refundiert bzw. gefördert wird.
Förderhöhe
Die Förderung beläuft sich auf die Höhe der für den Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung zu entrichtenden Elternbeiträge bis zu folgenden Höchstsätzen:
- Anmeldung für 20 bis 30 Wochenstunden – Förderungsbetrag von € 30,– pro Monat
- Anmeldung für 30 bis 40 Wochenstunden – Förderungsbetrag von € 40,– pro Monat
- Anmeldung für mehr als 40 Wochenstunden – Förderungsbetrag von € 45,– pro Monat
Die Förderungsbeträge werden für maximal 11 Monate pro Kindergartenjahr gewährt.
Kontakt:
Für Fragen steht das Amt der Bgld. Landesregierung unter +43 57 600-2378 oder
unter post.a7-bildung-foederung@bgld.gv.at gerne zur Verfügung.