Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Für viele Tätigkeiten und Berufe ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung erforderlich. Die Bescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.
Verfahrensablauf
Die Antragstellerin/der Antragsteller hat persönlich beim Gemeindeamt zu erscheinen, um eine Strafregisterbescheinigung zu beantragen. Als Identitätsnachweis ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. Wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (z.B. Arbeitgeberin/Arbeitgeber, Behörde) dienen soll, muss die Adresse dieser Stelle bekannt gegeben werden.
Grundsätzlich werden Strafregisterbescheinigungen sofort ausgestellt.
Eine Strafregisterbescheinigung kann auch online beantragt werden. Dafür benötigen Sie zwecks Feststellung der Identität eine Bürgerkarte, die auch als Handy-Signatur verfügbar ist.
Kosten
Für die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung
- Antrag: 14,30 Euro
- Zeugnisgebühr: € 14,30
Die Zeugnisgebühr entfällt, wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (z.B. Arbeitgeberin/Arbeitgeber, Behörde) dienen soll. In diesem Fall kostet die Bescheinigung somit insgesamt 16,40 Euro. - Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro
Strafregisterbescheinigung – Antrag auf Ausstellung (help.gv.at)