Friedhof

Die Verwaltung des Friedhofes unterliegt der Pfarre Frauenkirchen.
Pfarramt Frauenkirchen
Kirchenplatz 2
7132 Frauenkirchen
TEL +43 2172 2224
MAIL frauenkirchen@rk-pfarre.at
Urnenhain

Die Verwaltung der Urnenhaine unterliegt der Stadtgemeinde Frauenkirchen.
Stadtgemeinde Frauenkirchen
Amtshausgasse 5
7132 Frauenkirchen
TEL +43 2172 2300-14
MAIL post@frauenkirchen.bgld.gv.at
Beim Erwerb eines Urnenhains handelt es sich nicht um einen Kauf, sondern es wird lediglich das Benützungsrecht an eine Person vergeben. Dieses Benützungsrecht kann weitervererbt, jedoch nicht verkauft oder verschenkt werden.
Hinweis: Das Benützungsrecht eines Urnenhains kann bereits zu Lebzeiten erworben werden.
Urnenhaingebühr:
- Urnenhain für Doppelbelegung: € 500,00 – Nützungsrecht 10 Jahre
- Urnenhain für Viererbelegung: € 1.000,00 – Nützungsrecht 10 Jahre
Kontakt
Stadtgemeinde Frauenkirchen
Friedhofgasse
7132 Frauenkirchen
Friedhofgasse
7132 Frauenkirchen