Von jenen jüdischen Bewohnern, die die nationalsozialistische Zeit überlebten, kehrte nach 1945 kaum jemand in seine ehemalige Heimat zurück. Ihre Häuser in Frauenkirchen waren oft abgerissen, verwahrlost und in einem schlechten Zustand, teilweise waren sie immens belastet und die Zahlungen wie Rechtsanwaltskosten waren relativ hoch.
Die Rückkehr wurde der jüdischen Bevölkerung somit sehr uninteressant gemacht. Zudem war das Verhältnis der überlebenden Juden zu ihrer alten Heimat und ihren Bewohnern nach den Ereignissen der Naziherrschaft verständlicherweise gestört und nicht reparierbar, sodass eine Rückkehr nach Frauenkirchen nicht in Frage kam.
Die Gesetzgebung der wiedererrichteten Republik Österreich ermöglichte den früheren Besitzern aufgrund der „Wiedergutmachungsgesetze“ die Rückstellung ihrer Besitzungen. Die Maßnahmen wurden aber langwierig und sehr unbefriedigend durchgeführt. Sie zogen sich vielfach über Jahre und Jahrzehnte hin, da ein Großteil der jüdischen Bevölkerung oder ihrer Nachkommen im Ausland lebte und oft auch nicht mehr über die Besitzdokumente verfügte oder vom Besitz nichts wusste. Viele der verunsicherten jüdischen Eigentümer trachteten deshalb, ihren Besitz so schnell wie möglich, zu oft günstigen Preisen, zu verkaufen.
Die einstige jüdische Kultur von Frauenkirchen ist nur noch am Friedhof erkennbar. Am Standort des ehemaligen jüdischen Tempels, befand sich lange Zeit nur ein kleiner umzäunter, vielfach ungepflegter, Platz. Heute findet man an dieser Stelle die Gedenkstätte“ Garten der Erinnerung“.
( @Herbert Brettl)